Advokit
Ihr Bürgergeld-Tool
FAQ
Stoppt der Überprüfungsantrag meine Pflicht zur Rückzahlung empfangener Leistungen?
Sie verhindern mit einem Überprüfungsantrag nicht, dass Sie die Rückforderungen oder die laufenden Aufrechnungen von Sozialleistungsansprüchen leisten müssen. Um eine solche Vollziehung zu stoppen, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen.
FAQs
Allgemeines
Ja, unsere Tätigkeit für Sie kostet Sie nichts. Stellen wir fest, dass Ihr Bescheid korrekt ist, dann teilen wir Ihnen das mit und es fallen keine Kosten für Sie an. Stellen wir fest, dass Ihr Bescheid fehlerhaft ist, dann erheben wir in Ihrem Namen Widerspruch oder Klage. Die anfallenden Kosten werden dann vom Staat übernommen.
Wir benötigen von Ihnen lediglich die Übersendung der notwendigen Dokumente, z.B. einer Vollmacht, damit wir überhaupt für Sie tätig werden können und die Bescheide des Jobcenters. Welche Dokumente wir sonst noch benötigen, teilen wir Ihnen mit.
Nochmals: Es treffen Sie keine Rechtsanwalts- oder Gerichtskosten.
Im Bewilligungsbescheid sollten grundsätzlich alle relevanten Informationen über die beantragten Leistungen enthalten sein. Dazu gehören vorerst Ihre persönlichen Angaben, also Name, Vorname, Adresse und Geburtsdatum. Daneben gehören auch
- die Daten des/der Sachbearbeiter/in inklusive Kontaktdaten,
- die Daten der Bedarfsgemeinschaft,
- der Bewilligungszeitraum der Leistungen,
- der/die Zahlungsempfänger/in,
- die Höhe der Leistungen inklusiver einer Aufschlüsselung nach Bedarf und Person,
- ein eventueller Mehrbedarf,
- die Kosten für Unterkunft und Heizung,
- die Leistungen für Kranken- und Pflege- sowie Rentenversicherung,
- eine Rechtsbehelfsbelehrung und schließlich
- der Berechnungsbogen
Wenn Sie einen Ablehnungsbescheid bekommen haben, sollte zudem die Gründe für die Ablehnung erläutert werden.
Fehlt etwas in Ihrem Bescheid, sollten Sie nicht zögern und dagegen Widerspruch einlegen. Kontaktieren Sie uns dazu gerne über das für Sie kostenlose Bürgergeld-Tool.
Häufig werden zu geringe Kosten berechnet, fehlerhafte Anrechnungen aufgerechnet oder ein zustehender Mehrbedarf verweigert. Genauso kann es vorkommen, dass ein Antrag unrechtmäßig ganz abgelehnt wird. Sie erhalten dann einen sogenannten „Ablehnungsbescheid“. Das kann viele Gründe haben, zum Beispiel eine falsche Berechnungen oder fehlerhafte Einschätzung über Ihre Hilfsbedürftigkeit durch das Jobcenter.
All diese Fälle können wir für Sie kostenlos überprüfen. Kontaktieren Sie uns, über unser für Sie kostenloses Bürgergeld-Tool.
Wenn Sie uns Ihren Bescheid und eine unterzeichnete Vollmacht zukommen lassen, prüfen wir Ihren Bescheid zunächst auf Fehler. Ist dieser fehlerhaft, legen wir für Sie beim Jobcenter Widerspruch ein. Wenn das Jobcenter dem Widerspruch stattgibt, erhalten Sie eine Rückerstattung nicht gezahlter Leistungen. Eine Klage durch uns für Sie ist ebenfalls möglich.
Eine Anlage des Bewilligungsbescheids ist der Berechnungsbogen. Dort ist die genaue Berechnung aller Leistungen aufgeschlüsselt. Folgende Angaben werden inklusive der Eurobeträge aufgeführt:
- Regelbedarf
- eventueller Mehrbedarf
- Warmwassererzeugung
- Grundmiete
- Heizkosten
- Nebenkosten
- anzurechnendes Einkommen aus Erwerbstätigkeit
- sonstiges anzurechnendes Einkommen (z. B. Kindergeld)
Die einzelnen Beträge werden addiert und das anzurechnende Einkommen davon abgezogen. Auch ein verwertbares Vermögen wird hierbei berücksichtigt. Anschließend ergeben sich die monatlichen Leistungen laut Bewilligungsbescheid für die komplette Bedarfsgemeinschaft.
Ein vorläufiger Bewilligungsbescheid bedeutet, dass Ihr Antrag noch nicht abschließend geprüft werden konnte oder das Jobcenter nicht sicher ist, ob alle Angaben über den ganzen Bewilligungszeitraum bestehen bleiben. Das Jobcenter legt mit dem vorläufigen Bewilligungsbescheid fest, wie hoch Ihre Leistungen voraussichtlich sind. Diese Entscheidung kann das Amt aber auch wieder zurücknehmen, es ist nicht daran gebunden.
Folgende Gründe können zu einer vorläufigen Bewilligung der Leistungen führen:
- schwankendes Einkommen
- sich verändernde Unterhaltszahlungen
- Kosten der Unterkunft sind zu hoch und/ oder unangemessen
Der vorläufige Bewilligungsbescheid ist so lange gültig, bis Sie einen Bescheid über die endgültige Festsetzung von Leistungen in einem Bewilligungszeitraum genannt bekommen. Dieser Bescheid legt dann fest, welche Leistungen in welcher Höhe Ihnen endgültig zustehen. Dieser Bescheid ersetzt den ursprünglichen vorläufigen Bewilligungsbescheid.
Wenn Sie einen Bescheid von Ihrem Jobcenter erhalten haben, der Ihres Erachtens fehlerhaft ist, zu Unrecht abgelehnt wurde oder Sie schlicht eine Kontrolle wünschen, kontaktieren Sie uns über unser für Sie kostenloses Bürgergeld-Tool.
In Bescheiden schleichen sich leider sehr oft Fehler ein. Scheuen Sie sich daher nicht, uns zu beauftragen. Wir legen für Sie Widerspruch ein, sofern der Bescheid fehlerhaft ist.
Bürgergeld, Leistungen nach SGB II, kann grundsätzlich jede Person erhalten, die das 15. Lebensjahr vollendet und das Renteneintrittsalter (je nach Geburtsjahrgang zwischen 65 und 67 Jahren; genaue Tabelle in §7a SGB II) noch nicht erreicht haben, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (§7 I SGB II). Als erwerbsfähig gilt, wer körperlich und geistig dazu im Stande ist, mindestens drei Stunden pro Tag zu arbeiten. Hilfsbedürftig sind Sie, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können.
Widerspruch
Wenn Sie nicht unser kostenloses Angebot annehmen möchten, können Sie auch selbstständig einen Widerspruch gegen einen Bescheid einlegen. Dies können Sie sowohl schriftlich als auch mündlich vornehmen. Mündlich bedeutet dabei, dass Ihr Widerspruch zur Niederschrift im Jobcenter abgegeben werden muss.
Zu empfehlen ist allerdings die schriftliche Form. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie Ihren Widerspruch besser nachweisen können. Leider gehen Unterlagen und vor allem mündliche Informationen im Jobcenter immer wieder verloren. Für den Nachweis Ihres Widerspruchs lassen Sie sich deshalb am besten eine Quittung geben oder versenden eine Kopie per Einschreiben. Alternativ können Sie uns beauftragen und wir übernehmen alles Weitere für Sie.
Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat. Es kann jedoch vorkommen, dass die Frist nicht begonnen hat. Das heißt, dass Sie immer noch Widerspruch einlegen können, obwohl bereits ein Monat vergangen ist, seitdem Sie den Bescheid erhalten haben. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie keine Rechtsmittelbelehrung erhalten haben. Wir prüfen diese und weitere Gründe für Sie gerne kostenlos. Nutzen Sie dafür unser kostenloses Bescheid prüfen-Tool.
Bei einem Widerspruch entstehen Ihnen keine Nachteile. Es ist eine gesetzlich vorgegebene Methode, um das Jobcenter auf mögliche Fehler hinzuweisen. Es entstehen Ihnen weder spätere Nachteile noch irgendwelche zusätzlichen Kosten, wenn der Widerspruch juristisch korrekt über die Widerspruchsstelle (Ihrem Jobcenter) abgewickelt wird. Auch eine Beauftragung unserer Rechtsanwälte hat für Sie keine Kosten.
Grundsätzlich kann gegen alle Bescheide Widerspruch eingelegt werden. Vom ersten Bewilligungsbescheid über einen Änderungs- oder Anpassungsbescheid und einen Sanktionsbescheid bis hin zum Aufhebungsbescheid. Auch gegen einen Ablehnungsbescheid kann Widerspruch eingelegt werden.
Grundsätzlich können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Ist diese Frist gelaufen, – ganz gleich, ob Sie den Fehler erst zu spät entdeckt oder die Frist einfach versäumt haben – dann können Sie einen Überprüfungsantrag stellen. Dieser gibt Ihnen die Möglichkeit gegen einen bestandskräftigen Bescheid vorzugehen. Zwar ist dieser Bescheid dann grundsätzlich unanfechtbar, aber für Sie als Sozialleistungsempfänger:in gibt es durch den Überprüfungsantrag die Möglichkeit den Bescheid noch einmal prüfen zu lassen (§ 44 SGB X).
Überprüfungsantrag
Sie haben bei einem Überprüfungsantrag die Möglichkeit Ihren Bescheid ein Jahr rückwirkend überprüfen zu lassen. Jedoch beginnt die Frist immer am Anfang des Jahres, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Deshalb können Sie immer das gesamte schon vergangene Kalenderjahr mit überprüfen lassen. Wenn Sie zum Beispiel im Mai 2021 einen Überprüfungsantrag stellen, dann zählt die Jahresfrist ab dem 01. Januar 2021. Deshalb können Sie alle Leistungsbescheide, die ab dem 01. Januar 2020 erlassen wurden, überprüfen lassen. Bei Rückforderungsbescheiden können sogar die Bescheide, der letzten vier Jahre überprüft werden.
Wenn das Jobcenter nach sechs Monaten nicht über Ihren Überprüfungsantrag entschieden hat, können Sie beim Sozialgericht eine Untätigkeitsklage einreichen. Sollten Sie uns bereits beauftragt haben, übernehmen wir das für Sie, sobald die Frist erreicht ist.
Das Jobcenter hat nach Eingang des Überprüfungsantrags sechs Monate Zeit diesen zu überprüfen und zu bescheiden. Das Jobcenter kann dabei entweder den ganzen Bescheid überprüfen oder nur die angegebenen fehlerhaften Punkte.
Sie müssen damit rechnen, dass das Jobcenter weitere Nachweise bei Ihnen anfordern kann, die für die geltend gemachten Fehler ausschlaggebend sind. Aufforderungen zum Einreichen weiterer Unterlagen sollten Sie grundsätzlich schnellstmöglich nachkommen, um Bearbeitungszeit beim Jobcenter zu sparen. Das gilt übrigens gleichermaßen, wenn wir für Sie tätig werden (sollen) und wir Sie um Unterlagen bitten. Nur durch Ihre Unterstützung können wir das für Sie beste Ergebnis erzielen.
Wir können für Sie den Überprüfungsantrag stellen. Den Überprüfungsantrag kann auch jede betroffene Person eines erlassenen Bescheids stellen. Durch den Überprüfungsantrag wird dann ein neues Verwaltungsverfahren eingeleitet und Sie erhalten nach der Überprüfung Ihres bestandskräftigen Bescheides einen Überprüfungsbescheid.
Es gibt keine vorgeschriebene Form für einen Überprüfungsantrag. Sie können einen Überprüfungsantrag entweder schriftlich bei Ihrem Jobcenter bzw. bei dem Jobcenter, das den fehlerhaften Bescheid erlassen hat, einreichen oder dem Jobcenter diesen mündlich mitteilen. Geben Sie dabei unbedingt genau an, um welchen Bescheid es sich handelt, also Datum, Art des Bescheids, Aktenzeichen und begründen Sie genau, warum Sie denken, dass der Bescheid fehlerhaft ist.
Wir können Ihnen jedoch nicht empfehlen, den Überprüfungsantrag selbst zu stellen, denn das Jobcenter muss nicht nur den von Ihnen angegebenen fehlerhaften Teil prüfen, sondern hat die Möglichkeit auch den ganzen restlichen Bescheid zu prüfen. Dabei wird stets das aktuelle Recht angewendet, was im schlimmsten Fall aufgrund einer rechtlichen Erneuerung auch Nachteile für Sie mit sich bringen kann. Wurden Ihnen zum Beispiel Leistungen zugesprochen, die Ihnen nach der aktuellen Rechtslage nicht mehr zustehen, kann das Jobcenter Ihnen diese bei der Überprüfung wieder streichen. Diese bereits erhaltenen Leistungen müssten Sie dann auch wieder zurückzahlen.
Wenn wir für Sie einen Überprüfungsantrag stellen, prüfen wir daher vorher ganz genau die aktuelle Gesetzeslage, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.